Wissenswertes zu LASIK

Die häufigsten und wichtigsten Fragen zur LASIK-Methode

Gespräch mit Prof. Dr. med. Detlef Uthoff, einem der Pioniere auf dem Gebiet der Refraktiven Chirurgie und Ärztlicher Direktor der Augenklinik Bellevue, Kiel.

Alle Refraktiven Operationen führt Prof. Dr. Uthoff und Dr. med. Detlef Holland eigenhändig in der Augenklinik-Bellevue durch.

„LASIK“

"DAS Magazin" auf N3 am 20.09.1999

„Portrait Prof. Dr. Uthoff“

Ein persönliches Portrait aus dem Jahre 1997

„Augenzeugin“

Neues Lebensgefühl durch LASIK

Videoinformation

„Augenzeugin“

Neues Lebensgefühl durch LASIK

"20 Millionen Fehlsichtige sind in Deutschland für eine LASIK-Behandlung geeignet. "

Professor Dr. Uthoff
Prof. Dr. med.
Detlef Uthoff

Wer kommt für eine Laserbehandung mit LASIK in Frage?

"Die LASIK-Methode ist wissenschaftlich anerkannt für eine Kurzsichtigkeit bis -10,0 Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung bis +3,0 Dioptrien. Darüber hinaus kann auch Weitsichtigen bis +4,0 Dioptrien geholfen werden. Wichtig ist, dass die Hornhaut des Auges nicht zu dünn ist. Man kann davon ausgehen, dass sich von den rund 40 Millionen Fehlsichtigen in Deutschland etwa die Hälfte für eine LASIK-OP eignet. Ob die individuellen Werte eine solche OP zulassen, muss bei einem Beratungsgespräch beim LASIK-Spezialisten ermittelt werden."

Wie hoch ist die Erfolgsquote bei LASIK?

"Bei geringer bis mittelschwerer Kurzsichtigkeit bis -6 Dioptrien kann bei nahezu allen Patienten die Fehlsichtigkeit so korrigiert werden, dass keine Sehhilfen im Alltagsleben mehr erforderlich sind. Bis zu einer Kurzsichtigkeit von -10 Dioptrien beträgt die LASIK-Erfolgsrate beim Ersteingriff etwa 90 Prozent. Bei Fehlsichtigkeiten dieser Größenordnung werden im Beratungsgespräch individuell auf Sie zugeschnittene Lösungen erarbeitet."
Mit dem neuen AMARIS Laser des deutschen Herstellers SCHWIND ist die Erfolgsquote bei LASIK in unserem Haus nochmals angestiegen; bisher war erst eine Nachlaserung erforderlich.

Wie schnell ist der Behandelte wieder arbeitsfähig?
Gibt es Schmerzen bei oder nach der OP?

"Die meisten erreichen ihre neue Sehleistung schon am Abend des Operationstages oder am darauf folgenden Tag. Wenn ein Patient z. B. an einem Freitag operiert wird, kann er bereits am Montag wieder ganz normal arbeiten. Durch lokal betäubende Augentropfen spürt man während der OP normalerweise keine Schmerzen, höchstens einen leichten Druck."

Wie erkennt der Patient einen erfahrenen, seriösen Operateur?
Worauf muss er achten? Gibt es eine Art Qualitätssicherung?

"Einen erfahrenen Operateur erkennt der Patient daran, dass er genau über Risiken, Komplikationen und mögliche Verfahren aufgeklärt wird. Der Operateur sollte ausreichend Erfahrungen mit diesen Eingriffen vorweisen können, und er sollte auch andere mikrochirurgische Verfahren beherrschen."
Die Einrichtung sollte unbedingt eine Qualitätszertifizierung nach einer anerkannten Norm (z.B. DIN ISO 9001) verfügen.

Wie viele Eingriffe führen Sie in Ihrer Klinik pro Jahr durch?

"In der Augenklinik Bellevue erfolgen jährlich über 10.000 intraoculare Eingriffe. Insgesamt wurden seit 1991 über 10.000 LASIK-Behandlungen durchgeführt. Alle Patienten werden vorher intensiv aufgeklärt und beraten. Eine sehr aufwändige Vorgehensweise, um dem Patienten für ihn optimale Behandlung zu gewährleisten.

Liegen für die LASIK-Methode bereits Langzeitergebnisse vor?
Über welchen Zeitraum? Was passiert nach 10 Jahren?

"Es liegen heute Erfahrungen und vergleichende Ergebnisse von fast zwanzig Jahren vor. Auch nach zehn Jahren sind relevante Veränderungen nicht zu erwarten. Bereits seit über 25 Jahren ist bekannt, wie die Restdicke der Hornhaut sein muss, um dem intraokularen Augendruck auf Dauer standzuhalten."

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

"Gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten für LASIK grundsätzlich nicht. Eventuell gibt es bei privaten Krankenversicherungen Zuschüsse."

OFD Koblenz Operationen mit dem Augenlaser sind Heilbehandlung

Gute Nachricht für Augenärzte, die Laseroperationen am Auge durchführen: Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat am 22. Juni 2006 eine Verfügung zur einkommensteuerlichen Behandlung von solchen Operationen erlassen, wonach die Aufwendungen von Patienten für Laser-OP´s am Auge als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, weil es sich um Krankheitskosten handelt. Für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ist ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest nicht erforderlich (Az:S-2284A - St 32 3).

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